
11. März 2011
Seit 2008 gilt als Grundlage für die Berechnung der Wohnungsmiete der Referenzzinssatz des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO. Dieser wird alle drei Monate neu berechnet und wurde bereits Anfang Dezember 2010 von 3% auf 2.75% gesenkt und bleibt für das 2. Quartal auf dem gleichen Wert.
Dank des guten Geschäftsganges in den letzten Jahren waren wir nicht gezwungen den maximal zulässigen Mietzins zu verlangen, sondern konnten unsere Mietobjekte teilweise erheblich günstiger anbieten. Weil wir die Mieten nicht mit den maximalen Kalkulationsfaktoren berechnen, werden wir entsprechend keine Mietzinssenkung durchzuführen. Unsere geschätzten Bewohnerinnen und Bewohner konnten und können weiterhin von günstigen Mietzinsen profitieren.
Natürlich bleibt die Finanzkommission wie auch der Vorstand am Ball und wird Sie bei weiteren Veränderungen entsprechend informieren.
Siedlungsgenossenschaft Sunnige Hof